Gewerkschafter Michael Detjen, MdEP: „Mitbestimmung hat festen Platz in Europa“

Beschäftigungsausschuss stimmt für Schutz von Mitwirkung von Angestellten: „Wenn Unternehmen zweier Länder fusionieren, brauchen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Sicherheit, dass ihr Recht auf Mitbestimmung weiter […]

EP-067416A_Detjen_portrait

Beschäftigungsausschuss stimmt für Schutz von Mitwirkung von Angestellten:
„Wenn Unternehmen zweier Länder fusionieren, brauchen die Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen die Sicherheit, dass ihr Recht auf Mitbestimmung weiter gilt wie
bisher. Die verabschiedete Position sorgt für eine ausgewogene Balance zwischen
Niederlassungsfreiheit und sozialen Rechten von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern“, sagt Michael DETJEN, arbeitspolitischer Sprecher der Europa-SPD.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 15.
November 2018 in Straßburg Vorschläge zur Sicherung betrieblicher Mitbestimmung
abgestimmt.
„Das in Deutschland und in vielen anderen EU-Ländern praktizierte
Mitbestimmungsmodell steht unter Druck. Die europäische Niederlassungsfreiheit wird
zum Teil von Unternehmen dazu genutzt, mit einer ausländischen Rechtsform den
deutschen Mitbestimmungsgesetzen zu entgehen. Mit unserem heutigen Vorschlag
würden wir dieser Praxis einen Riegel vorschieben!“, so DETJEN.
„Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigern die gesamtbetriebliche
Produktivität, da sie frühzeitig auf Probleme aufmerksam machen und somit zu
verbesserten Arbeitsbedingungen und der Wirtschaftlichkeit beitragen. Wenn der Chef
und die Angestellten auf Augenhöhe miteinander verhandeln, sichert das nachhaltigen
Erfolg für das Unternehmen“, führt Michael DETJEN weiter aus.
Konkret hat der Beschäftigungsausschuss folgende Vorschläge verabschiedet:
1. Ein Unternehmen muss echte wirtschaftliche Aktivitäten im Zielland vorweisen,
bevor es eine grenzüberschreitende Fusion eingehen kann. Damit sollen fiktiven
Briefkastenfirmen vorgebeugt und Steuer- und Sozialdumping bekämpft werden.
2. Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte sollen bei
Unternehmensumwandlungen durch europäische Regeln gestärkt werden:
Analog zu den deutschen Mitbestimmungsgesetzen soll ab einer bestimmten
Unternehmensgröße eine Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
im Aufsichtsrat festlegt werden. Demnach sollen ab 250 Beschäftigten zwei, ab
500 Beschäftigten ein Drittel und ab 1000 Beschäftigten die Hälfte des
Aufsichtsrats durch Arbeitnehmervertreter besetzt sein.

Trotz der neuen Vorschläge aus dem Europäischen Parlament wirbt Michael DETJEN
für ambitioniertere Ziele zum langfristigen Schutz der Mitwirkung am Arbeitsplatz:
„Die EU-Kommission hat es versäumt, europaweit einheitliche Mindeststandards für die
Mitbestimmung zu setzen. Auch wenn wir durch das Unternehmensrecht die größten
Lücken schließen können, muss unser langfristiges Ziel weiter eine Rahmenrichtlinie für
Mitbestimmung in Europa sein“, so der Europapolitiker DETJEN.
Am 6. Dezember stimmt der federführende Rechtsausschuss voraussichtlich über das
Gesamtpaket ab und berücksichtigt dabei die Position des Beschäftigungsausschusses.