Giftige Lacke, Dämpfe oder Staubpartikel: Jeden Tag hantieren Menschen bei ihrer Arbeit mit Substanzen, die Krebs verursachen können. Die Europa-SPD will das ändern. Angeführt von den Sozialdemokraten hat der Beschäftigungsausschuss hierzu am Dienstag, 28. Februar, mit großer Mehrheit das erste von drei Paketen für europaweit verbindliche strengere Grenzwerte für krebserregende und erbgutverändernde Stoffe beschlossen. Darunter fallen unter anderem Chromium-Verbindungen, die sich in Lacken beim Bau von Schiffen oder Flugzeugen wiederfinden und Lungen- und Nasenkrebs verursachen können. "Krebs ist in Europa die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Es ist ein großer Skandal, dass jedes Jahr 100.000 Menschen sterben, weil sie bei der Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt waren", erklärt Jutta Steinruck, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. "Die Erhöhung der Grenzwerte für krebserregende Stoffe kann zehntausende Leben am Arbeitsplatz retten."
Das Europäische Parlament hatte jahrelang eine Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert. Die
Kommission hat im Frühjahr 2016 einen Vorschlag für das erste von insgesamt drei in der Richtlinie
enthaltenen Paketen mit einer Reihe von Grenzwerten veröffentlicht. Neben diesem müssen noch zwei
Pakete mit weiteren Stoffen überarbeitet werden. Für das zweite Paket liegt bereits ein erster Vorschlag
der Kommission vor, der bei den Sozialdemokraten allerdings auf Kritik stößt. „Wir bedauern, dass hier für
Substanzen wie Diesel und Formaldehyd keine Grenzwerte vorgeschlagen werden. Formaldehyd findet sich
beispielsweise im Gesundheitsdienst in Konservierungs- und Desinfektionsmitteln. Das ist eine verpasste
Gelegenheit, denn die Sozialpartner sind sich einig, dass wir hier strengere Obergrenzen brauchen“, sagt
Jutta Steinruck.
„Wir erwarten, dass die Kommission ihre Arbeit zur Aktualisierung des EU-Rechts fortsetzt und neue
Grenzwerte für weitere Stoffe vorlegt“, so Jutta Steinruck. Dazu müssen auch Substanzen in den
Geltungsbereich der Krebsrichtlinie aufgenommen werden, die Unfruchtbarkeit verursachen oder
Schwangerschaften gefährden. Tatenlosigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz gefährdet Millionen
Menschen und geht auch zulasten der Gesundheitssysteme.“
Über die erste Neuregelung muss das Europaparlament nun im Plenum abstimmen. Ein Termin für die
Abstimmung steht noch nicht fest.